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Whistleblowing

UTB+
Verschleppte Whistleblowing- Aufklärung rechtfertigt Kündigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Hans Neleman

Hinweise von Whistleblowern aus der Belegschaft müssen ernst genommen und sorgfältig aufgearbeitet werden. Versäumt es der hierfür zuständige Arbeitnehmer, einen angezeigten Whistleblowing-Fall sachgemäß zu bearbeiten, kann ihn das den Job kosten – das zeigt ein Fall des ArbG Offenbach.

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Arbeitnehmer muss Kündigungsgrund „Whistleblowing“ beweisen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Hans Neleman

Sogenannte Whistlebower sind seit 2023 durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien des Arbeitgebers geschützt, wenn sie auf im Betrieb herrschende Missstände aufmerksam machen. Beruft sich ein Arbeitnehmer darauf, aufgrund eines Hinweises auf einen betrieblichen Missstand gekündigt worden zu sein, muss er dies beweisen.

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