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Wettbewerbsverbot

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BAG: „Catch-all-Klausel“ benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen
Bild: © Nuthawut Somsuk/iStock/Getty Images Plus

Eine sogenannte Catch-all-Klausel im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Betrieb zeitlich unbegrenzt zum Schweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet, ist laut einem Urteil des BAG unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

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Verstoß gegen Wettbewerbsverbot rechtfertigt Rauswurf
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Zhuweiyi49

Wer als Angestellter E-Mails von Kunden seines Arbeitgebers an ein Konkurrenz­unternehmen weiterleitet, an dem er selbst beteiligt ist, verstößt gegen das in einem Arbeitsverhältnis geltende Wettbewerbsverbot. Laut einem Urteil des LAG Köln kann ein solcher Verstoß einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.

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Zerrissenes Bild eines Händeschüttelns
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Kuzma

2022 hatten 4,6 % aller Erwerbstätigen in Deutschland mindestens einen Nebenjob. Eine Genehmigung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Er muss allerdings informiert werden, wenn der Nebenjob seine Interessen tangieren kann. Tritt ein Arbeitnehmer mit dem Nebenjob in Konkurrenz zum Arbeitgeber, kann das den Job kosten.

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