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Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Wartezeitkündigung
Betriebsratsanhörung bei Kündigung in Wartezeit
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet erst nach sechs Monaten Schutz vor Kündigungen. Auch bei Kündigungen während dieser sogenannten Wartezeit muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. In welcher Form, zeigt folgender Fall.