Als engagiertes Betriebsratsmitglied kennen Sie die komplizierten Modalitäten einer Betriebsratswahl. Für ausländische Beschäftigte, die nicht gut Deutsch sprechen, ist die Wahrnehmung ihres Wahlrechts deshalb besonders schwierig. Wann der Wahlvorstand die Wahlunterlagen übersetzen lassen muss, zeigt folgender Fall.