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Wahlberechtigung

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Belegschaftsstärke
Bild: ©JLco-Julia-Amaral-iStock-Getty-Images-Plus

Die Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb entscheidet über die Größe des Betriebsratsgremiums. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts darf dabei nicht jede im Betrieb tätige Person automatisch auf die Wählerliste gesetzt werden. Vertretungskräfte sind bei der Ermittlung der Belegschaftsstärke zumeist außen vor.

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Frau wirft einen Wahlzettel in die Wahlurne.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Alfonso Sangiao

Gehört ein Arbeitnehmer mehreren Betrieben desselben Unternehmens an, so darf er laut einem Urteil des BAG in allen Betrieben wählen. Dies gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.

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