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Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Wahlabbruch
Fristverstoß ist kein Grund für Wahlabbruch
Aufatmen bei Tesla: Nach dem jüngsten Schock über den Anschlag auf die Stromversorgung seiner Gigafactory hat das LAG Berlin- Brandenburg nun entschieden, dass die bereits in Gang gesetzte Betriebsratswahl nicht abgebrochen werden muss.