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Vorstellungsgespräch

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wird ein 67-jähriger schwerbehinderter Stellenbewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und der Job an eine 47-jährige Frau vergeben, kann dies laut einem Urteil des LAG Hamm im Sinne der Generationengerechtigkeit auch bei einem öffentlichen Arbeitgeber zulässig sein. Ein Anspruch auf eine AGG-Entschädigung besteht nicht.

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Dame versteckt Ultraschallbild vor Arbeitgeber
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/RobertoDavid

Eine Arbeitnehmerin, die „wahrscheinlich“ ein Kind erwartet, muss laut dem ArbG Gera ihre vermeintliche Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht kundtun - auch dann nicht, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit voraussichtlich einem Beschäftigungsverbot unterfällt.

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