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Veto

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Veta
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Kzenon

Bei personellen Maßnahmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Möchte er seine Zustimmung verweigern, muss das Veto auf konkreten und rechtlich tragfähigen Gründen beruhen.

Eine unfreiwillige Versetzung stößt bei den meisten Beschäftigten auf wenig Begeisterung. Der Verlust vertrauter Kollegen sowie der gewohnten Arbeitsumgebung wiegt oft schwer. Sind im Arbeitsvertrag keine konkreten Angaben zum Einsatzort enthalten, stehen die Chancen schlecht, erfolgreich gegen die Versetzung vorzugehen.

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Neun Bauklötze. Acht zeigen einen positiven, grünen Haken. Der mittlere Klotz zeigt ein rotes Verbotenzeichen.
Bild: © cagkansayin/iStock/Getty Images Plus

Bei geplanten Personalmaßnahmen des Arbeitgebers kann der Betriebsrat unter bestimmten Voraussetzungen sein Veto einlegen. Nicht verweigern kann das Gremium seine Zustimmung mit dem Argument, dass die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich noch nicht abgeschlossen sind.

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Keine interne Stellenausschreibung: Betriebsrat darf Veto einlegen
Bild: © AntonioGuillem/iStock/Getty Images Plus

Laut dem Betriebsverfassungsgesetz können Sie und Ihre Betriebsratskolleginnen und -kollegen von Ihrem Arbeitgeber verlangen, freie Stellen vor ihrer Besetzung intern auszuschreiben. Ignoriert Ihr Arbeitgeber diese Forderung und besetzt einen Arbeitsplatz mit einem externen Bewerber, können Sie die Zustimmung zu der Einstellung verweigern.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Klare Ansage: Laut einem Urteil des ArbG Siegburg liegen die Voraussetzungen einer Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung nicht vor, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber eine Einstellungszusage gegenüber einem schwerbehinderten Bewerber aufgrund eines ärztlichen Attests widerruft.

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