Bloßer Verdacht reicht nicht für Rauswurf: Eine Verdachtskündigung ohne Anhörung des betroffenen Beschäftigten ist unwirksam. Ein Urteil des ArbG Bocholt stellt klar, dass Arbeitgeber den Sachverhalt sorgfältig prüfen und dem Beschäftigten Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen, bevor sie eine Verdachtskündigung aussprechen.
Drogenkonsum am Arbeitsplatz ist ein absolutes No-Go. Wer verdächtigt wird, am Arbeitsplatz Kokain konsumiert zu haben, muss deshalb damit rechnen, fristlos gekündigt zu werden. Das gilt laut einem Urteil des LAG Niedersachsen auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder, die besonderen Kündigungsschutz genießen.