Bezahlt der Arbeitgeber einem Beschäftigten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre, kann diese steuerlich begünstigt sein. Das Finanzgericht (FG) Münster hat unlängst entschieden, dass die Leistung als außerordentliche Einkunft behandelt werden kann.