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Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung

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So kann der Betriebsrat auf Pflichtverstöße des Arbeitgebers reagieren
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/SaifulasmeeChede

Missachtet, ignoriert oder verletzt der Arbeitgeber die Rechte des Betriebsrats, liegt darin regelmäßig ein grober Verstoß gegen seine betriebsverfassungsrecht­lichen Pflichten. In solchen Fällen ist es dem Betriebsrat möglich, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um auf die Pflichtverletzungen des Arbeitgebers zu reagieren und eine künftige rechtskonforme Handhabung zu erreichen.

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Kein Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderungen
Bild: © Bulat Silvia/iStock/Getty Images Plus
Kein Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderungen

Will der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführen, muss er den Betriebsrat zuvor unterrichten und die geplante Umstrukturierung mit ihm beraten. Zur Sicherung dieser Beteiligungsrechte steht dem Betriebsrat laut einem Beschluss des LAG Nürnberg kein im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zu.

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Mann in Anzug
Bild: © Alex Cristi-iStock-Getty Images Plus

In der Rechtsprechung und in der juristischen Literatur ist umstritten, ob ein Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Abschluss der vom Arbeitgeber geschuldeten Information und Beratung hat. Das ArbG Erfurt hat unlängst entschieden, dass ein solcher allgemeiner Unterlassungsanspruch nicht besteht.

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