Verunfallt ein Arbeitnehmer und verweigert die zuständige Berufsgenossenschaft in der Folge die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall, so geht es in einem etwaigen Rechtsstreit stets um die Frage, wie weit der gesetzliche Unfallschutz reicht. Eine Nachsorgebehandlung ist laut dem LSG Berlin-Brandenburg nicht versichert.