Wer beruflich kürzer treten will, kann vom Arbeitgeber verlangen, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Gibt es keinen triftigen betrieblichen Grund, der gegen das Teilzeitverlangen spricht, muss der Arbeitgeber zustimmen. Laut einem Urteil des ArbG Köln kann ein notwendiges Wechselschichtmodell einen Teilzeitwunsch zunichtemachen.