Wenn Beschäftigte in einem Betrieb ihre Arbeit niederlegen, um Kollegen in einem anderen Unternehmen zu unterstützen, sprechen Juristen von einem Solidarstreik. Laut dem LAG Köln sind solche Unterstützungsstreiks erlaubt, wenn sie ein rechtmäßiges Tarifziel verfolgen.
Streiks im Bahnverkehr führen regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen für Kunden und Pendler. Daher versuchen Betroffene gelegentlich, Streikmaßnahmen gerichtlich untersagen zu lassen. Das Hessische LAG hat nun jedoch klargestellt, dass ein generelles Verbot von Streiks zugunsten von Bahnkunden nicht möglich ist.
Klare Ansage des LAG Berlin: In den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin darf nicht gestreikt werden. Der aktuelle Streik sei rechtswidrig, weil die Gewerkschaft ver.di mit einem Teil ihrer Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstoße. Sie müsse ihren Aufruf zu dem Streik öffentlich widerrufen.