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Streik

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wenn Beschäftigte in einem Betrieb ihre Arbeit niederlegen, um Kollegen in einem anderen Unternehmen zu unterstützen, sprechen Juristen von einem Solidarstreik. Laut dem LAG Köln sind solche Unterstützungsstreiks erlaubt, wenn sie ein rechtmäßiges Tarifziel verfolgen.

Das BAG hat in einer grundlegenden Entscheidung klargestellt, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats während eines Arbeitskampfes eingeschränkt sein können. Hintergrund ist der grundgesetzliche Schutz der Arbeitskampffreiheit, die in bestimmten Fällen Vorrang vor dem Betriebsverfassungsgesetz hat.

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Streikteilnahme
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Marina Nuxoll

52 % aller Beschäftigten erhielten im vergangenen Jahr Weihnachtsgeld. Laut einem Urteil des ArbG Offenbach sind Arbeitgeber berechtigt, das Weihnachtsgeld anteilig für Zeiten einer Streikteilnahme zu kürzen – vorausgesetzt, es besteht eine entsprechende neutrale Kürzungsregelung für Fehlzeiten, etwa in einer Betriebsvereinbarung.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Streiks im Bahnverkehr führen regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen für Kunden und Pendler. Daher versuchen Betroffene gelegentlich, Streikmaßnahmen gerichtlich untersagen zu lassen. Das Hessische LAG hat nun jedoch klargestellt, dass ein generelles Verbot von Streiks zugunsten von Bahnkunden nicht möglich ist.

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Hausverbot
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Ein klares Signal gegen gewerkschaftsfeindliches Verhalten: Das ArbG Dortmund hat entschieden, dass ein gegen einen ver.di-Gewerkschaftssekretär gerichtete Hausverbot unrechtmäßig war. Der Versuch des Unternehmens, gewerkschaftliche Aktivitäten durch ein Zutrittsverbot zu unterbinden, ist damit gescheitert.

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Arbeiter am Fließband
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Wird in einem Betrieb gestreikt, so ist es dem Arbeitgeber gesetzlich verboten, die streikenden Beschäftigten durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu ersetzen. Laut einem Urteil des ArbG Köln kann die streikführende Gewerkschaft in einem solchen Fall grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen.

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Kleine Arbeiterfiguren zwischen gestapelten Geldstücken
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Tuned_In

Ein bestreikter Arbeitgeber darf Arbeitnehmer durch eine Streikbruchprämie von einer Streikbeteiligung abhalten. Laut dem LAG Baden-Württemberg hat der Betriebsrat bei der Festlegung der Verteilungsgrundsätze der Prämie kein Mitbestimmungsrecht.

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Verstoß gegen Friedenspflicht verhindert Kita-Streik
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/PeopleImages

Klare Ansage des LAG Berlin: In den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin darf nicht gestreikt werden. Der aktuelle Streik sei rechtswidrig, weil die Gewerkschaft ver.di mit einem Teil ihrer Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstoße. Sie müsse ihren Aufruf zu dem Streik öffentlich widerrufen.

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