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Stimmabgabe

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Mehr Stimmen als Wähler: BAG kassiert Betriebsratswahl
Bild: © roibu/iStock/Getty Images Plus

Die vom 01.03. bis 31.05.2026 stattfindenden Betriebsratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Laut dem BAG ist eine Wahl anfechtbar, wenn die Zahl der in den Wahlurnen befindlichen Stimmen nicht mit der Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste übereinstimmt.

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Stimmzettelumschlag
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mickis-Fotowelt

Wer als wahlberechtigter Arbeitnehmer am Tag der Betriebsratswahl nicht im Betrieb anwesend ist und deshalb seine Stimme nicht persönlich abgeben kann, hat das Recht, vom Wahlvorstand die Aushändigung von Briefwahlunterlagen zu verlangen. Laut einem Beschluss des BAG muss dieses Verlangen nicht begründet werden.

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Zettel wird in Wahlurne geschmissen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Francisco Javier Ortiz Marzo

Wer schon einmal eine Betriebsratswahl als Mitglied des Wahlvorstandes in verantwortlicher Position durchgeführt hat, kennt die vielen formellen Stolperfallen im Verfahren. Laut dem LAG Hamburg verstößt der Wahlvorstand mit dem Hinweis auf eine Betriebsratstätigkeit auf den Stimmzetteln gegen eine Wahlvorschrift.

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