Einer aktuellen Studie zufolge suchen 38.000 Unternehmen jährlich einen Nachfolger. Verschenkt ein Unternehmen Geschäftsanteile an Führungskräfte, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, führt dies laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.