Verhandeln die Betriebsparteien erfolglos über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit, kann die Einigungsstelle auf Antrag tätig werden, um einen Kompromiss zu finden. Entscheidet die Einigungsstelle über eine Angelegenheit, die nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, hat sie ihre Kompetenzen überschritten.
Verzichtet ein schwerbehinderter Stellenbewerber in seiner Bewerbung auf den Hinweis, dass er über die in der Stellenanzeige geforderte Fahrerlaubnis verfügt, weil dies „selbstverständlich“ sei, so ist laut dem LAG Sachsen eine Absage aufgrund mangelnder fachlicher Eignung rechtens und löst daher keinen Entschädigungsanspruch aus.