52 % aller Beschäftigten erhielten im vergangenen Jahr Weihnachtsgeld. Laut einem Urteil des ArbG Offenbach sind Arbeitgeber berechtigt, das Weihnachtsgeld anteilig für Zeiten einer Streikteilnahme zu kürzen – vorausgesetzt, es besteht eine entsprechende neutrale Kürzungsregelung für Fehlzeiten, etwa in einer Betriebsvereinbarung.
Transparenz bei der Vergütung ist ein zentrales Anliegen des Betriebsrats. Das BAG hat geurteilt, dass der Betriebsrat nicht nur Anspruch auf Einsicht in die Entgeltlisten hat, sondern ein umfassendes Informationsrecht bei allen Vergütungsfragen. Dieses Recht ist eigenständig und darf nicht durch speziellere Regelungen eingeschränkt werden.
Eine tarifvertragliche Regelung, wonach Beschäftigte mit dem Novemberentgelt eine Jahressonderzahlung erhalten, ist eine zulässige Stichtagsregelung, sodass zuvor aus dem Betrieb ausgeschiedene Beschäftigte nicht (mehr) anspruchsberechtigt sind. Das geht aus einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern hervor.
Laut einem Urteil des LAG Baden-Württemberg kann ein Arbeitgeber die jahrelang geltenden Modalitäten für die Urlaubsgeldzahlungen nicht einseitig von einer jährlich erfolgten Einmalzahlung auf monatliche Zahlungen umstellen, um diese auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.