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Seminar

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Illustration eines Mannes und eines Geldsackes
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / IR_Stone

Im Betriebsverfassungsgesetz gibt es zwei Anspruchsgrundlagen, die ein Recht auf den Besuch einer Schulungsveranstaltung begründen: § 37 Abs. 6 BetrVG regelt den kollektivrechtlichen Anspruch des Betriebsrats als Gremium, während es sich bei § 37 Abs. 7 BetrVG um einen individualrechtlichen Anspruch eines jeden Betriebsratsmitgliedes handelt. Warum dessen praktische Bedeutung eher gering ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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