Eines vorweg: Auch wenn ein Stellenabbau des Arbeitgebers aufgrund des geplanten Umfanges der „Mitbestimmung“ des Betriebsrats unterliegt, kann das Gremium Kündigungen durch den Arbeitgeber letztlich nicht verhindern. Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe des Betriebsrats in erster Linie darin, dafür zu sorgen, dass der Stellenabbau für die betroffenen Beschäftigten möglichst schonend erfolgt.
Hierfür stehen ihm der Interessenausgleich und der Sozialplan zur Verfügung.