Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Schutzmaßnahme

UTB+
Geruch von Tabakrauch am Arbeitsplatz löst Nichtraucherschutz aus
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Sophonnawit Inkaew

Das LAG Köln hat den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz gestärkt. Der Arbeitgeber sei bereits dann zum Ergreifen von Schutzmaßnahmen verpflichtet, wenn am Arbeitsplatz Rauchgeruch wahrnehmbar sei. Allerdings müsse hierfür der Nachweis erbracht werden, dass am Arbeitsplatz tatsächlich eine Geruchsbelästigung vorgelegen habe.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornographischer Bilder darf trotz der geltenden Unschuldsvermutung im Arbeitszeugnis eines Sozial­arbeiters erwähnt werden, der beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat. Das hat das ArbG Siegburg entschieden.

1 von 1