Kurioses Urteil des LAG Rheinland-Pfalz: Erleidet eine Beschäftigte infolge eines vom Arbeitgeber am Arbeitsplatz simulierten Raubüberfalles einen psychischen Schaden, so besteht in der Regel trotz Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall kein Anspruch auf Schmerzensgeld.