Der VW-Konzern musste erneut eine juristische Niederlage im Streit um die Rechtmäßigkeit von Gehaltskürzungen gegenüber Betriebsratsmitgliedern hinnehmen. Das LAG Niedersachsen hat die Gehaltskürzung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes als unzulässig erachtet und den Konzern zur Zahlung von Zinsen verurteilt.