Wird ein 67-jähriger schwerbehinderter Stellenbewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und der Job an eine 47-jährige Frau vergeben, kann dies laut einem Urteil des LAG Hamm im Sinne der Generationengerechtigkeit auch bei einem öffentlichen Arbeitgeber zulässig sein. Ein Anspruch auf eine AGG-Entschädigung besteht nicht.
Wer vor Eintritt in das Rentenalter freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und seinen Resturlaub bis dahin nicht genommen hat, kann von seinem ehemaligen Arbeitgeber Urlaubsabgeltung verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor.