Wer enge Verwandte bei Renovierungsarbeiten unterstützt und dabei einen folgenschweren Unfall erleidet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, weil für familiäre Gefälligkeiten der gesetzliche Unfallschutz nicht gilt. Das geht aus einer Entscheidung des SG Düsseldorf hervor.