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psychische Probleme

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Person mit gezogener Waffe
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Paul Bradbury

Kurioses Urteil des LAG Rheinland-Pfalz: Erleidet eine Beschäftigte infolge eines vom Arbeitgeber am Arbeitsplatz simulierten Raubüberfalles einen psychischen Schaden, so besteht in der Regel trotz Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall kein Anspruch auf Schmerzensgeld.

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Psychotherapeutisches Gespräch.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Lorenzoantonucci

Plant der Arbeitgeber den Einsatz von „psychischen Ersthelfenden“ für Beschäftigte mit psychischen Problemen, so hat der Betriebsrat laut einem Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz hierbei kein Mitbestimmungsrecht.

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