Ein Sturz auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem möglichen zukünftigen Arbeitskollegen ist kein Arbeitsunfall und unterfällt somit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei der Radtour private und nicht geschäftliche Interessen im Vordergrund standen. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.