Weil er in öffentlichen Äußerungen die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel gezogen und dadurch seine gegenüber der Arbeitgeberin bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hatte, erklärte das ArbG Halle die Kündigung eines bei der Max-Planck-Gesellschaft beschäftigten Wissenschaftlers für rechtens.