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Pflichtverstoß

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Bei groben Pflichtverstößen drohen harte Sanktionen
Bild: © BrianAJackson/iStock/Getty-Images-Plus

Betriebsrat und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. In der Praxis gelingt dies nicht immer, weil die unterschiedlichen Interessenlagen zwangsläufig zu Spannungen und Konflikten führen. Häufig sind Pflichtverstöße des Arbeitgebers oder einzelner Betriebsratsmitglieder der Auslöser.

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Kollektiver Fehler kann Amtszeit des Gremiums beenden
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Cerro_photography

Nicht nur einzelne Betriebsratsmitglieder, sondern auch der Betriebsrat als Gremium kann schwerwiegende Pflichtverstöße begehen. Verletzt er seine gesetz­lichen Pflichten in grober Weise, kann das Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats anordnen.

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Betriebsratsvorsitzender schwänzt Betriebsrätetag: Rauswurf rechtens
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Gradyreese

Statt wie mit dem Arbeitgeber besprochen drei Tage auf Firmenkosten bei den Betriebsrätetagen in Bonn zu verbringen, reiste ein Betriebsratsvorsitzender vorzeitig ab, um in Düsseldorf private Angelegenheiten zu erledigen. Nicht nur für den Arbeitgeber ein Grund, den Vorsitzenden rauszuwerfen, sondern auch für das LAG Niedersachsen.

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Konferenztisch
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Creativebird

Die Hürden für eine Auflösung des Betriebsrats sind hoch. Sie setzt eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten voraus. Für den Fall, dass einzelne Pflichtverstöße für sich genommen noch keine Auflösung rechtfertigen, kann laut dem ArbG Elmshorn eine Gesamtschau mehrerer Gesetzesverstöße das Aus für den Betriebsrat begründen.

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