Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Pflichtverletzung

UTB+
Schwarzgeld für Überstunden
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Motortion

Unbezahlte Überstunden sind ein Dauerbrenner in der arbeitsgerichtlichen Praxis. Ein Lkw-Fahrer, der 572 Überstunden schwarz bezahlt bekommen hatte, behauptete in einem Prozess, nichts erhalten zu haben. Diese Lüge kostete ihn den Job. Das LAG Rheinland-Pfalz entschied: Wer bewusst lügt, riskiert die Kündigung.

UTB+
Handyverbot bei Arbeit
Bild: ©Anut21ng-iStock-Getty-Images-Plus

Ein tätlicher Angriff am Arbeitsplatz ist eine gravierende Pflichtverletzung. Wer gegenüber seinem Vorgesetzten die Beherrschung verliert, riskiert den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes. Das gilt laut dem LAG Niedersachsen auch für den Fall, dass es „nur“ zu einem Stoß oder Tritt ohne Verletzungsfolge kommt.

UTB+
Arbeitsplatz mit Computern
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Sathit Trakunpunlert

Eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub rechtfertigt keine Kündigung, wenn sie auf einem unverschuldeten Ereignis beruht und der Arbeitnehmer sich nachweislich um seine Rückkehr sowie um eine Information des Arbeitgebers bemüht hat. In einem solchen Fall fehlt es nach einem Urteil des ArbG Herne an einer schuldhaften Pflichtverletzung.

UTB+
Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen rechtfertigt Rauswurf
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/SafakOguz

Verletzt ein Arbeitnehmer wiederholt und in grober Weise grundlegende Sorgfaltspflichten, so handelt es sich laut einem Urteil des LAG Niedersachsen dabei um ein arbeitsplatzunabhängiges Fehlverhalten, das dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb unzumutbar macht.

1 von 1