Bei der Nutzung einer internen Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat der Betriebsrat laut einem Beschluss des ArbG Zwickau ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Auch im digitalen Zeitalter kommt dem klassisch auf Briefpapier erstellten Arbeitszeugnis eine hohe Bedeutung zu, weil es bei der Jobsuche noch immer als die Visitenkarte gegenüber potenziellen Arbeitgebern dient. Vor diesem Hintergrund leuchtet es ein, warum neben dem Inhalt auch die äußere Form des Zeugnisses eine so wichtige Rolle spielt.