Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beträgt ab dem 01.01.2026 13,90 Euro pro Stunde. Dies bedeutet eine Erhöhung um 1,08 Euro gegenüber 2025. Das Bundessozialgericht (BSG) hat zudem jüngst die Rechte von Beschäftigten gestärkt und entschieden, dass ein Dienstwagen nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn verrechnet werden darf.
Laut einem Urteil des LAG Baden-Württemberg kann ein Arbeitgeber die jahrelang geltenden Modalitäten für die Urlaubsgeldzahlungen nicht einseitig von einer jährlich erfolgten Einmalzahlung auf monatliche Zahlungen umstellen, um diese auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.