In tariflich nicht gebundenen Unternehmen entscheidet allein der Arbeitgeber über die Gehaltshöhe. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht nicht. Auf Gehaltserhöhungen kann der Betriebsrat laut einem Beschluss des LAG Düsseldorf unter bestimmten Umständen jedoch Einfluss nehmen.