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Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Lohnanspruch
Keine Lohnzahlung bei Kündigung vor Arbeitsantritt
In der betrieblichen Praxis ist es üblich, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsantritt im Arbeitsvertrag auszuschließen. Auch beim Fehlen einer solchen Klausel hat der kündigende Arbeitnehmer in der Regel keinen Vergütungsanspruch.