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Lohn

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Gelscheine und Geldstücke
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Tuned_In

Das BAG hat kürzlich klargestellt: Passt der Arbeitgeber den Lohn eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes an, so muss er den Betriebsrat im Vorfeld nicht gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG beteiligen, weil kein Recht auf Mitwirkung besteht.

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Gehaltskürzung bei Betriebsratsmitgliedern ist unzulässig
Bild: © Nuthawut Somsuk/iStock/Getty Images Plus

Wer in den Betriebsrat gewählt wird und dort die Interessen der Beschäftigten vertritt, darf nicht wegen des Amtes benachteiligt werden, z. B. in Gestalt einer Gehaltskürzung. Betriebsratsmitglieder haben laut dem LAG Niedersachsen vielmehr Anspruch auf ein Gehalt, das sie ohne das Amt durch beruflichen Aufstieg erzielt hätten.

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