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Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Leserecht
Jedes Betriebsratsmitglied hat Zugriff auf E-Mails
Verfügt ein Betriebsratsgremium über einen E-Mail-Account mit einer gemeinsamen E-Mail-Adresse, so haben die einzelnen Betriebsratsmitglieder laut dem Hessischen LAG ein Zugriffsrecht auf die E-Mails in Form eines elektronischen Leserechts.