Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Kurzarbeit

UTB+
Arbeitgeber muss Kurzarbeits­periode eindeutig festlegen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopov

Klare Ansage des LAG Niedersachsen an alle Arbeitgeber, die Kurzarbeit anordnen: Eine Kurzarbeitsvereinbarung muss eine Frist für die Ankündigung von Änderungen der Arbeitszeiten sowie das voraussichtliche Ende der Kurzarbeit festlegen – ansonsten ist sie mangels Bestimmtheit unwirksam.

Wählt ein Arbeitgeber den „weniger sicheren Übermittlungsweg per Post“, um der Arbeitsagentur eine Anzeige über Arbeitsausfall zukommen zu lassen, so ist er laut einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen selbst schuld und muss die entsprechenden Konsequenzen tragen, wenn die Anzeige unerwartet spät zugeht.

UTB+
Bauarbeiter sitzt an Wand angelehnt am Boden
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Interstid

Laut einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) hat Kurzarbeit in der Coronakrise über zwei Millionen Jobs gerettet. Laut dem BAG hat ein krankgeschriebener Arbeitnehmer während der Zeit, in der im Betrieb „Kurzarbeit Null“ galt, keinen Urlaubsanspruch erworben.

1 von 1