Vor Umstrukturierungen dürfen Führungskräfte keine Maßnahmen ergreifen, die dem Unternehmen schaden oder die Verhandlungsposition gegenüber Beschäftigten schwächen. Die Weitergabe vertraulicher Infos oder freigiebiges Verhalten gegenüber der Belegschaft kann eine Pflichtverletzung darstellen, ist aber kein Kündigungsgrund.