Laut einem Urteil des BAG handelt es sich nicht um eine gesetzlich untersagte Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes aufgrund seines Mandates, wenn ein Betriebsratsvorsitzender in einem Aufhebungsvertrag eine sechsstellige Abfindung sowie eine zweijährige bezahlte Freistellung aushandelt.