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Kostenübernahme

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Kostenübernahme
Bild: ©SARINYAPINNGAM-iStock-Getty-Images-Plus

Betriebsräte stehen häufig vor komplexen betrieblichen Entscheidungen, etwa bei Systemumstellungen oder organisatorischen Änderungen. Externe Sachverständige können dabei wertvolle Unterstützung leisten. Das LAG Köln entschied, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber die Kosten dafür tragen muss.

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Seminar
Bild: ©stockfour-iStock-Getty-Images-Plus

Immer mehr Beschäftigte leiden unter Stress, Überlastung und zunehmender Arbeitsverdichtung. Die Folge ist eine seit Jahren anhaltende Zunahme psychischer Erkrankungen, die 2024 bereits rund 17 % aller krankheitsbedingten Fehltage ausmachten. Vor diesem Hintergrund gewinnt auch das Thema Burnout zunehmend an Bedeutung.

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Klassiker - Säulen des Supreme Courts
Bild: © PeskyMonkey/iStock/Getty Images Plus

Ihr Amt bringt es mit sich, dass Sie mit teilweise sehr abstrakten Begrifflichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen konfrontiert werden. Dieses Glossar soll Ihnen dabei helfen, im Begriffsdschungel rund um das Thema Betriebsratsschulung den Durchblick zu behalten.

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Arbeitgeber muss komplette Kosten für Lärmschutzseminar tragen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/SerhiiBobyk

Wird im Rahmen eines fünftägigen Betriebsratsseminars zum Thema „Lärm“ an einem Tag nicht betriebsbezogen erforderliches Wissen über „Lärm“ vermittelt, so muss der Arbeitgeber dennoch die vollständigen Seminarkosten übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des LAG Thüringen hervor.

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Nicht erforderlich: Worthülsen des Betriebsrats sind zu wenig
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Vor den Gerichten wird häufig darüber gestritten, ob der Arbeitgeber die Kosten einer Betriebsratsschulung übernehmen muss. Das ist der Fall, wenn das im Rahmen der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit „erforderlich“ ist. Bestreitet der Arbeitgeber die Erforderlichkeit, muss der Betriebsrat stichhaltige Argumente liefern.

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Freundlich lächelnde junge Dame mit langen braunen Haaren
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Die Grundsätze für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen gelten auch im Restmandat. D. h., der Arbeitgeber kann die Kostenüber­nahme nicht mit dem Argument ablehnen, die Betriebsratsmitglieder würden wegen einer Umstrukturierung alsbald ihr Amt verlieren.

Will der Betriebsrat ein im Betriebsverfassungsgesetz verankertes Recht wahrnehmen und ist diesbezüglich Eile geboten, kann er von der Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes Gebrauch machen und z. B. die Teilnahme an Betriebsratsschulungen im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzen. Das hat das Hessische LAG entschieden.

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Zwei Frauen mit Headset
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Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Kosten für Simultandolmetscher und deren technische Ausrüstung für die Übersetzung während einer Betriebsversammlung in erforderlichem Umfang erstatten. Bei einer Vielzahl exotischer Sprachen kann eine Kostenübernahme laut dem LAG Sachsen jedoch unverhältnismäßig sein.

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