Seine Abneigung gegen die Farbe Rot wurde einem Arbeitnehmer zum Verhängnis. Weil er sich beharrlich weigerte, die vom Arbeitgeber geforderte rote Arbeitsschutzhose zu tragen, verlor er seinen Job. Laut dem Urteil des LAG Düsseldorf durfte der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts das Tragen einer roten Arbeitsschutzhose anordnen.