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Inflationsausgleich

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die Unternehmen in Deutschland können ihren Beschäftigten noch bis Ende dieses Jahres einen Betrag in Höhe von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei gewähren. Laut dem LAG Düsseldorf dürfen Arbeitgeber tariflich geregelte Inflationsausgleichszahlungen während der Elternzeit aussetzen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Anders als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen haben Leiharbeitnehmer laut einem Urteil des ArbG Kiel trotz des gesetzlich verankerten Grundsatzes der Gleichstellung nicht zwingend Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Unter bestimmten Voraussetzungen seien Abweichungen von diesem Grundsatz möglich.

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Rotes Verkehrsdreieck und Geldscheine
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Stadtratte

Macht ein Arbeitgeber die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für befristet Beschäftigte davon abhängig, dass sie –anders als unbefristet Beschäftigte – am Jahresende noch dem Betrieb angehören, so handelt es sich dabei um eine unzu­lässige Ungleichbehandlung, entschied jüngst das ArbG Stuttgart.

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