Nicht jeder Unfall im Homeoffice steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Entscheidend ist, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und der beruflichen Tätigkeit besteht. Bei einem Sprung aus dem Fenster wegen eines explodierenden Akkus ist das laut dem LSG Berlin-Brandenburg nicht der Fall.
In vielen Betrieben streichen die Arbeitgeber die in der Pandemie etablierten Homeoffice-Regelungen und beordern die Beschäftigten zurück ins Büro. Wird ein Standort geschlossen, ist es laut dem LAG Köln unbillig, die Homeoffice-Regelung eines Arbeitnehmers zu widerrufen und ihn an einen 500 Kilometer entfernten Einsatzort zu versetzen.
Das Homeoffice ist mit der Corona-Pandemie für viele Beschäftigten zum festen Bestandteil ihres Berufslebens geworden. Während 2023 rund 25 % der Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus arbeiteten, waren es 2019 nur rund 13 %. Laut dem BSG kann auch ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall gelten.