Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Hinweisgeberschutzgesetz

UTB+
Externe Meldestelle
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Georgiy Datsenko

Nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein unterliegt die Auslagerung einer internen Meldestelle an eine externe Kanzlei der Mitbestimmung des Betriebsrats – andernfalls entstünde eine „ungewollte Schutzlücke“.

Bei der Nutzung einer internen Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat der Betriebsrat laut einem Beschluss des ArbG Zwickau ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

UTB+
Arbeitnehmer muss Kündigungsgrund „Whistleblowing“ beweisen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Hans Neleman

Sogenannte Whistlebower sind seit 2023 durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien des Arbeitgebers geschützt, wenn sie auf im Betrieb herrschende Missstände aufmerksam machen. Beruft sich ein Arbeitnehmer darauf, aufgrund eines Hinweises auf einen betrieblichen Missstand gekündigt worden zu sein, muss er dies beweisen.

UTB+
Schwarzer Kopf mit Trillerpfeife inmitten von farbig hinterlegten Köpfen
Bild: © Nanzeeba Ibnat / iStock / Getty Images Plus

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben es gibt und welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat.

1 von 1