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Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Handynutzung
Betriebsrat kann Handyverbot nicht verhindern
Will der Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten, so benötigt er hierfür nicht die Zustimmung des Betriebsrats, wenn das Handyverbot einer besseren Arbeitsleistung dient, entschied das Bundesarbeitsgericht.