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Gruppe

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Betriebsrat kann bei Bedarf Fachausschüsse bilden
Bild: © Duncan_Andison/iStock/Getty Images Plus

In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten kann der Betriebsrat selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er zur Unterstützung seiner Arbeit Ausschüsse – sogenannte Fachausschüsse – installiert, um eine sachgerechte, effektive und flexible Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen.

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Ausschüsse & Gruppen: Teamarbeit im Betriebsrat
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Carlos Barquero Perez

Als engagiertes Betriebsratsmitglied erleben Sie täglich, wie sich Betriebsratsarbeit im digitalen Zeitalter wandelt. Die Themen werden komplexer, die Herausforderungen vielfältiger. Es geht z. B. um die Einführung von KI-Systemen oder die Ausgestaltung mobiler Arbeit. Eine effiziente Interessenvertretung in der modernen Arbeitswelt erfordert ein gut funktionierendes Teamwork im Betriebsrat.

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Mitgestalten im Alltag: Arbeits­gruppen als Teil der Mitbestimmung
Bild: © Duncan_Andison/iStock/Getty Images Plus

Mit der Einführung des § 28a BetrVG im Jahr 2001 wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es dem Betriebsrat erlaubt, betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben an Arbeitsgruppen zu delegieren. Dieses Delegationsrecht eröffnet die Möglichkeit, Beschäftigte unmittelbar in Fragen der Arbeitsorganisation einzubeziehen und damit die direkte Beteiligung im Betrieb zu stärken. Wie das funktioniert und wann es sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

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Wirtschaftsausschuss hat wirtschaftliche Entwicklungen im Blick
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Weedezign

Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist der Betriebsrat auf verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens angewiesen. Genau hier setzt der Wirtschaftsausschuss an: Er sammelt, analysiert und bewertet wirtschaftliche Kennzahlen und Entwicklungen, die dem Betriebsrat als wichtige Entscheidungsgrundlage dienen. Nur mit diesem Wissen kann dieser seine Beteiligungsrechte wirksam wahrnehmen.

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„Laufende Geschäfte“: Betriebs­ausschuss übernimmt Tagesgeschäft
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Nathaphat

Die Entscheidung über die Bildung von Ausschüssen obliegt grundsätzlich dem Betriebsrat. Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – sofern der Betrieb eine bestimmte Belegschaftsgröße aufweist – nur die Einrichtung eines geschäftsführenden Betriebsausschusses. Dessen Aufgabe besteht darin, das Gremium im laufenden Tagesgeschäft spürbar zu entlasten.

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