Immer mehr Beschäftigte leiden unter Stress, Überlastung und zunehmender Arbeitsverdichtung. Die Folge ist eine seit Jahren anhaltende Zunahme psychischer Erkrankungen, die 2024 bereits rund 17 % aller krankheitsbedingten Fehltage ausmachten. Vor diesem Hintergrund gewinnt auch das Thema Burnout zunehmend an Bedeutung.
Wer Wassergymnastik zur Verbesserung der Beweglichkeit verordnet bekommt und deshalb einem Fitnessstudio beitritt, kann den Mitgliedsbeitrag nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Laut dem BFH steht dem Steuerabzug die Option entgegen, zusätzliche nicht ärztlich verordnete Leistungen zu nutzen.
Plant der Arbeitgeber den Einsatz von „psychischen Ersthelfenden“ für Beschäftigte mit psychischen Problemen, so hat der Betriebsrat laut einem Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz hierbei kein Mitbestimmungsrecht.