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Gesamtbetriebsausschuss

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„Laufende Geschäfte“: Betriebs­ausschuss übernimmt Tagesgeschäft
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Nathaphat

Die Entscheidung über die Bildung von Ausschüssen obliegt grundsätzlich dem Betriebsrat. Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – sofern der Betrieb eine bestimmte Belegschaftsgröße aufweist – nur die Einrichtung eines geschäftsführenden Betriebsausschusses. Dessen Aufgabe besteht darin, das Gremium im laufenden Tagesgeschäft spürbar zu entlasten.

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Bild: © PeskyMonkey/iStock/Getty Images Plus

Insbesondere in größeren Unternehmen ist die Geschäftsführung des Betriebsrats mit­unter sehr zeitaufwändig. Für Entlastung sorgen kann hier der Betriebsausschuss, indem er die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt. Die Klageerhebung fällt laut dem LAG Düsseldorf nicht darunter und kann deshalb nicht durch den Betriebsausschuss erfolgen.

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