Wer als Arbeitnehmer von seinem Chef einen sehr hohen Geldbetrag ausbezahlt bekommt, kann diesen laut einem Urteil des FG Köln nicht als steuerfreies Trinkgeld in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Sehr hohe Beträge seien regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder.